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   BGH, 22.12.2011 - 4 StR 606/11   

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https://dejure.org/2011,3040
BGH, 22.12.2011 - 4 StR 606/11 (https://dejure.org/2011,3040)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2011 - 4 StR 606/11 (https://dejure.org/2011,3040)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 606/11 (https://dejure.org/2011,3040)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 259 StGB; § 264 StPO; § 54 StGB; § 55 StGB
    Hehlerei (Bereichungsabsicht und Kauf zum Marktpreis); Tat im prozessualen Sinne (Nämlichkeit der Tat); nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.01.2011 - 4 StR 450/10

    Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug und "Kopfnuss"); Bildung der

    Auszug aus BGH, 22.12.2011 - 4 StR 606/11
    Der neue Tatrichter wird unter Beachtung des Verschlechterungsverbots (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) und unter Darlegung der für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung maßgeblichen Daten (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 11.01.2011 - 4 StR 450/10) über die Gesamtstrafenbildung insgesamt neu zu befinden haben.".
  • BGH, 07.07.1999 - 1 StR 262/99

    Nachtragsanklage; Tat im prozessualen Sinne; Tateinheit

    Auszug aus BGH, 22.12.2011 - 4 StR 606/11
    Dies folgt aus der Identität des Tatobjekts sowie der zeitlichen und örtlichen Nähe der Raubsowie der Hehlereihandlung (vgl. zur prozessualen Tatidentität zwischen Raub und Hehlerei BGH, Beschluss vom 7. Juli 1999 - 1 StR 262/99, NStZ 1999, 523).
  • BGH, 05.11.1980 - 2 StR 488/80
    Auszug aus BGH, 22.12.2011 - 4 StR 606/11
    Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte hier das Handy in der Absicht gewinnbringender Weiterveräußerung erworben hat (vgl. dazu BGH, Urteile vom 5. November 1980 - 2 StR 488/80, bei Holtz MDR 1981, 267, und vom 31. Januar 1978 - 5 StR 533/77, GA 1978, 372 (Ls.); Fischer, aaO), ergeben sich aus den Feststellungen des angefochtenen Urteils nicht; er hat es vielmehr selbst benutzt.
  • BGH, 31.01.1978 - 5 StR 533/77

    Voraussetzungen für Hehlerei - Frage einer Vorteilsabsicht beim Ankauf von

    Auszug aus BGH, 22.12.2011 - 4 StR 606/11
    Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte hier das Handy in der Absicht gewinnbringender Weiterveräußerung erworben hat (vgl. dazu BGH, Urteile vom 5. November 1980 - 2 StR 488/80, bei Holtz MDR 1981, 267, und vom 31. Januar 1978 - 5 StR 533/77, GA 1978, 372 (Ls.); Fischer, aaO), ergeben sich aus den Feststellungen des angefochtenen Urteils nicht; er hat es vielmehr selbst benutzt.
  • BGH, 06.03.1968 - 3 StR 38/68

    Annahme der Vorteilsabsicht im Rahmen einer Hehlerei

    Auszug aus BGH, 22.12.2011 - 4 StR 606/11
    Hierfür genügt grundsätzlich der Ankauf zum - vom Täter als solchem erkannten - Marktpreis nicht; auch wenn sich der Täter, wie er weiß, eine vergleichbare Sache ebenso günstig und ebenso leicht auf einwandfreie Weise hätte verschaffen können, fehlt es an der Bereicherungsabsicht (BGH, Urteile vom 9. September 1966 - 4 StR 237/66, bei Dallinger MDR 1967, 369, und vom 6. März 1968 - 3 StR 38/68, GA 1969, 62, 63).
  • BGH, 09.09.1966 - 4 StR 237/66

    Innerer Tatbestand der Hehlerei - Revision gestützt auf die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 22.12.2011 - 4 StR 606/11
    Hierfür genügt grundsätzlich der Ankauf zum - vom Täter als solchem erkannten - Marktpreis nicht; auch wenn sich der Täter, wie er weiß, eine vergleichbare Sache ebenso günstig und ebenso leicht auf einwandfreie Weise hätte verschaffen können, fehlt es an der Bereicherungsabsicht (BGH, Urteile vom 9. September 1966 - 4 StR 237/66, bei Dallinger MDR 1967, 369, und vom 6. März 1968 - 3 StR 38/68, GA 1969, 62, 63).
  • BGH, 21.11.2013 - 4 StR 242/13

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Feststellungen zu Leben und

    b) Auch eine (eindeutige) Verurteilung wegen Hehlerei oder - auf alternativer Tatsachengrundlage - eine (wahlweise) Verurteilung wegen der in der schweren räuberischen Erpressung enthaltenen (einfachen) Erpressung gemäß § 253 StGB und der Hehlerei nach § 259 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 1984 - 1 StR 103/86, bei Holtz, MDR 1986, 793: Wahlfeststellung zwischen dem im Raub enthaltenen Diebstahl und Hehlerei; Urteil vom 20. Februar 1974 - 3 StR 1/74, NJW 1974, 804: Betrug oder Hehlerei) wäre hier zulässig, da es sich unter den hier gegebenen Umständen um dieselbe prozessuale Tat handelt (vgl. BGH, Urteile vom 29. September 1987 - 4 StR 376/87, BGHSt 35, 60, 65 f., und vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 174 f.; Beschlüsse vom 7. Juli 1999 - 1 StR 262/99, NStZ 1999, 523, und vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 606/11, wistra 2012, 148, 149).
  • BGH, 28.02.2012 - 4 StR 659/11

    Einstellung des Verfahrens aus prozessökonomischen Gründen wegen Nichttragens der

    Auf Antrag des Generalbundesanwalts stellt der Senat das Verfahren im Fall III. 6 der Urteilsgründe (Fall 7 der Anklage) gemäß § 154 Abs. 2 StPO aus prozessökonomischen Gründen ein, da die Feststellungen des Landgerichts die Annahme einer Bereicherungsabsicht des Angeklagten nicht tragen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 606/11).
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